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Falsche km Angabe bei Steuererklärung.
Viele Menschen, die ihre Steuererklärung selber abgeben, übernehmen sehr häufig die Angaben aus den Vorjahren ohne länger über evtl. Änderungen nachzudenken. Das Ausfüllen der Einkommenssteuererklärung gehört nun mal zu den Tätigkeiten, die man möglichst schnell erledigt haben möchte. Wer dabei allerdings blind alle Angaben übernimmt und zum Beispiel die Kilometer Angabe trotz geänderter Entfernung oder anderer Voraussetzungen nicht anpasst, macht sich möglicherweise der Steuerhinterziehung schuldig und muss neben der Nachzahlung von Steuern ( bis zu 10 Jahre mit 6 % verzinst ) auch noch mit einem Strafverfahren rechnen, wenn die falschen Angaben nach Ansicht des Finanzamtes wissentlich eintragen worden sind.
Die Finanzämter kontrollieren nicht nur im Ausnahmefall die Entfernung der Steuerpflichtigen zwischen Wohnort und Arbeitsstelle, sondern dieses ist inzwischen der Regelfall. Sollten Sie auf dem Weg zur Arbeit Umwege fahren und es dadurch zu einer Diskrepanz bei der Entfernung kommt, sollten Sie diese in Ihrer Einkommenssteuererklärung begründen, denn die Beamten der Finanzämter sind angehalten, die Steuerlast hoch zu halten.
Achten Sie auf evtl. Fehler und geben Sie den Finanzämter in Ihrem keine Chance zur Nachforderung von Steuern.





